Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kompetent zu beraten. In einem individuellen Termin außerhalb unserer regulären Sprechzeiten erklären wir Ihnen ausführlich die komplexen Aspekte dieser Angelegenheiten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Verfügung.
Hier finden Sie im Voraus einige Erklärungen zu den Begriffen:
Patientenverfügung
Dies ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung im medizinischen Bereich, die für den Fall vorgesehen ist, dass Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen angemessen mitzuteilen. Eine Patientenverfügung sollte die wichtigsten Bereiche detailliert abdecken.
Vorsorgevollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten
Durch die Vorsorgevollmacht legen Sie eine Vertrauensperson fest, die in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Diese Person setzt Ihren in der Patientenverfügung erklärten Willen durch und vertritt Ihre Interessen gegenüber Ärzten.
Es ist empfehlenswert, sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht in einer schriftlichen Erklärung zu behandeln und zu unterzeichnen.
Wenn Sie zusätzlich eine umfassende Vollmacht für andere Angelegenheiten wie Vermögensvorsorge, Bankangelegenheiten oder rechtliche Belange wünschen, sollten Sie eine Generalvollmacht mit spezifischer Aufzählung dieser Bereiche erstellen und gegebenenfalls die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen.
Betreuungsverfügung
Dies ist eine schriftliche Willenserklärung, die für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung (z. B. bei Altersdemenz oder Alzheimer-Erkrankung) bestimmt ist. In dieser Verfügung können Sie Vorschläge für die Person oder Personen machen, die das Gericht als Ihre Betreuer bestimmen sollte.
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte
- Alle Verfügungen sollten schriftlich abgefasst, datiert und von Ihnen persönlich unterschrieben werden.
- Ihre Unterschrift sollte grundsätzlich gültig sein, es sei denn, Sie widerrufen die Verfügung schriftlich (oder bestätigen sie alle zwei Jahre durch eine erneute Unterschrift).
- Es ist wichtig, dass im Ernstfall Ihre Verfügungen leicht auffindbar sind. Ihre Vertrauensperson oder der vorgesehene Betreuer sollte eine Kopie haben und diese Papiere als Zeichen ihrer Kenntnisnahme unterzeichnen.
- Bei der Erstausstellung Ihrer Verfügungen sollte Ihr Hausarzt Ihre Geschäftsfähigkeit durch seine Unterschrift bestätigen.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei diesem wichtigen Schritt für Ihre Zukunft zu helfen. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins zu kontaktieren.
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